Fachbeiträge zum Thema Schafe, Ziegen und Gehegewild aus vorhergehenden Jahren

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Fachbeiträge Schafe, Ziegen und Gehegewild aus dem aktuellen Jahr



12. Fortbildungsveranstaltung für Schaf- und Ziegenhalter sowie Hoftierärzte

Die 12. Fortbildungsveranstaltung für Schaf- und Ziegenhalter sowie Hoftierärzte fand am 11.03.2011 wiederum im Tagungsraum der LLFG in Bernburg-Strenzfeld statt.
120 Tierhalter, Tierärzte und Gäste verfolgten aufmerksam das vielseitige Tagungsprogramm, welches trotz des knappen Zeitplanes offensichtlich keine Fragen offen ließ.
Im ersten Veranstaltungsteil wurde mit der Endoparasitenbekämpfung das Thema der Vorjahrsveranstaltung noch einmal aufgegriffen. Frau Dr. Pfeifer sprang für eine Referentin ein, die kurzfristig verhindert war, und gab einen Überblick über „Alternative Methoden in der Endoparasitenbekämpfung“ mit dem Schwerpunkt „antiparasitäres Weidemanagement“. Die weltweit zu verzeichnende Zunahme an Resistenzen gegen Anthelminthika haben der Forschung an diesen Themen in den letzten 20 Jahren deutliche Impulse gegeben.
Danach stellte Frau Skrypzcak von der Fa. Novartis mit dem Wirkstoff Monepantel einen Vertreter einer neuen Wirkstoffgruppe gegen Nematoden vor und empfahl einen verantwortungsvollen Einsatz in Betrieben mit bereits vorkommenden Resistenzen, in der Wirkstoffrotation bzw. in Quarantänebeständen.
Frau Dr. Pfeifer stellte dann die Ergebnisse der im Vorjahr begonnenen Parasitenstudie in Sachsen-Anhalt vor, die bei vielen Schaf- und Ziegenhaltern auf reges Interesse und den Wunsch nach Fortsetzung stieß. Die Untersuchung diente der Feststellung des Behandlungserfolges vorgenommener „Wurmkuren“, aber auch der Kontrolle der Wurmbürde, der Behandlungsnotwendigkeit bzw. des richtigen Behandlungszeitpunktes.

Im folgenden Veranstaltungsteil sprach Dr. Salchert (Geschäftsführer Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt) über die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit aus Sicht der Tierseuchenkasse. Er umriss die Kosten des Verfahrens, das Impfverhalten der Tierhalter im ersten freiwilligen Impfjahr und die Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten der Tierseuche in den nächsten Jahren. Danach rief Dr. Lutter (Veterinäramt Salzlandkreis) noch einmal die amtstierärztlich zu verhängenden Konsequenzen eines (erneuten) Ausbruches der Blauzungenkrankheit in Erinnerung.

Die 30-minütige Pause wurde für rege Diskussionen genutzt. Dank einer verbesserten Organisation der Pausenversorgung, in bewährter Weise vom Gasthof „Zum Krug“, konnte der 3. Veranstaltungsteil ohne Verzögerung beginnen, der in diesem Jahr dem Hauptthema Clostridiosen gewidmet war.

Zunächst stellte Dr. Moog (Tiergesundheitsdienst Thüringen) altbekanntes, aber auch neues Wissen über Clostridienerkrankungen vor. Dies war für die meisten Tagungsteilnehmer ein besonders interessantes, weil selbst erlebtes Thema. Seiner bodenständigen Vortragsweise gelang es, die mitunter für die Zuhörerschaft etwas komplizierten Erkenntnisse griffig zu gestalten und an den Mann bzw. die Frau zu bringen.
Die sich aus diesem bedeutenden Thema ergebende Frage nach einer möglichen Prophylaxe von Clostridiosen durch Impfschutz beantwortete dann Frau Dr. Stemme von der Fa. Intervet.

Dr. K.H. Kaulfuß (Elbingerode) und Dr. F. Pfeifer (Tiergesundheitsdienst) rundeten mit zwei beeindruckenden Fallberichten das Thema ab. Sie machten damit auf Risiken aufmerksam, die der Schaf- und Ziegenhalter mit der Nutzung bestimmter Weideflächen (hier Ufernähe) einerseits und mit der Durchführung invasiver Verfahren am Tier (Massen-Injektion, Kupieren, Kastrieren, Scheren) unter Vernachlässigung hygienischer Anforderungen andererseits eingeht.
Mit diesen, hoffentlich für Nachdenken bei den Zuhörern sorgenden Eindrücken ging ein interessanter Nachmittag zu Ende.

Vorträge:
Dr. Pfeifer Weidemanagement (TGD Sachsen-Anhalt)
Daniela Skrypczak (Fa. Novartis)
Dr. Pfeifer Parasitenstudie (TGD Sachsen-Anhalt)
Dr. F. Salchert (TSK Sachsen-Anhalt)
Dr. C. Lutter (VLÜA Salzlandkreis)
Dr. K.-H. Kaulfuß Fallbericht
Dr. F. Pfeifer Fallbericht




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11. Veranstaltung zur Schaf- und Ziegengesundheit für Tierhalter und Hoftierärzte

Zum nunmehr 11. Mal fand im Tagungsraum der LLFG in Bernburg-Strenzfeld die Fortbildungsveranstaltung für Schaf- und Ziegenhalter sowie Hoftierärzte statt.
Der Einladung des Tiergesundheitsdienstes waren über 100 Tierhalter und Gäste sowie über 30 Tierärzte gefolgt, was für ein reges Interesse an der Thematik spricht.
Der erste Veranstaltungsteil war der nunmehr verbindlichen elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen gewidmet. Dr. H.J. Rösler (Schafzuchtverband Sachsen-Anhalt) informierte über gesetzliche Grundlagen, Dokumentationspflichten sowie die Regelungen zur Durchführung in Sachsen-Anhalt. D. Papendieck (Schäfermeister Landgut Brehnau) berichtete über seine praktischen Erfahrungen im Umgang mit elektronischen Kennzeichen und verwies auf die Vorteile, die diese Kennzeichnung für ein effektiveres, zeitsparendes Herdenmanagement bietet.

Frau Dr. H. Brehmer (GUBB) stellte ein solches PC gestütztes Herdenmanagementprogramm im Vortrag vor und bot darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Fragen in der Pause an einem Probegerät zu diskutieren. Die halbstündige Pause wurde dann auch für angeregte Gespräche genutzt. Für das leibliche Wohl hatte der Gasthof „Zum Krug“ gesorgt, die finanzielle Unterstützung hierfür wie auch für den Mittagsimbiss kam von den Firmen Janssen Animal Health, Intervet, Bayer Vital und Serumwerk Bernburg. Der 2. Veranstaltungsteil hatte eines der wichtigsten Themen in der Haltung kleiner Wiederkäuer zum Gegenstand, die Endoparasiten und ihre Bekämpfung.

Herr Dr. G. Zechner (Fa. Janssen Animal Health) stellte in seinem einstündigen Vortrag ebenso gründlich wie anschaulich die wichtigsten Endoparasiten vor, sprach über Bekämpfungsstrategien und erläuterte das Phänomen der Resistenzbildung von Parasiten gegenüber Anthelminthika (Medikamente zur Wurmbekämpfung). Dies hinterließ sichtlich Eindruck bei den aufmerksamen Zuhörern, der durch den folgenden Vortrag noch vertieft wurde: Dr. K.H. Kaulfuß (Elbingerode) hatte sich vorgenommen, über ökonomische Auswirkungen von Parasitosen und Resistenzen zu sprechen, ging dann aber darüber hinaus mehr auf die Ursachen der Resistenzbildung ein, die weitgehend im inkonsequenten bzw. nachlässigem Umgang mit diesem wichtigen und allgegenwärtigen Thema im eigenen Betrieb zu suchen sind. Deutlich wurde, dass Resistenzen nicht nur in einigen Teilen der Welt Lämmeraufzucht auf der Weide unmöglich gemacht haben, sondern längst auch in Deutschland weit verbreitet sind. Er betonte, dass die Kontrolle der Wurmbelastung vor der Wurmkur hilfreich ist, um zunächst Notwendigkeit, Zeitpunkt und Art der Wurmkur festlegen zu können. Danach sollte der Behandlungserfolg kontrolliert werden.
Dieses Thema wurde von Dr. F. Pfeifer (Tiergesundheitsdienst) noch einmal aufgenommen. Sie stellte Untersuchungsergebnisse vor, die sich in Sachsen-Anhalt vor 10 Jahren und in Deutschland in den letzten Jahren mit Endoparasiten bei Schafen und deren Empfindlichkeit bzw. Resistenz gegen Wurmmittel beschäftigten. Dabei wurde deutlich, dass der „Behandlungserfolg“ objektiv nur mit einer Kotuntersuchung nach der Wurmkur beurteilt werden kann, was darüber hinaus eine frühzeitige Erkennung sich entwickelnder Resistenzen ermöglicht. Obwohl viele der Zuhörer eigene schlechte Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt hatten, wird genau diese Kontrolle überall dem „Bauchgefühl“ überlassen. Dies ist einer der Mechanismen, die nicht nur Resistenzbildung fördern, sondern diese auch erst bemerken lassen, wenn bereits Verluste eingetreten sind.
Als Lösung für dieses wichtige Problem bot sie den Zuhörern die Teilnahme an einer Parasiten-Studie 2010 (s.u.) an.
Die Vorträge und auch die genannte Studie sind im Folgenden zum Nachlesen eingestellt.

Anlagen:
Parasiten-Studie 2010


Vorträge:
Dr. H.-J. Rösler (Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V.)
Dr. H. Bremer (Fachberater GUBB-BCS GmbH, Halle)
Dr. med. vet. G. Zechner (Technical Service Manager -Großtiere-, Janssen Animal Health, Neuss)
Dr. K.-H. Kaulfuß (Verein zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung e.V.)
Dr. F. Pfeifer (TGD Sachsen-Anhalt)


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10. Veranstaltung zur Schaf- und Ziegengesundheit für Tierhalter und Hoftierärzte

12:15 Uhr Begrüßung
12:30 Uhr Blauzungenkrankheit 2008 - ein Resümee
Dr. K.H. Kaulfuß, prakt. Tierarzt, Elbingerode
13:30 Uhr Tierseuchenkasse -Änderungen bei Beiträgen und Beihilfen
Dr. F. Pfeifer, Tiergesundheitsdienst Sachsen-Anhalt
14:00 Uhr Pause, Imbiss
14:30 Uhr Haftungs- und Rechtsfragen in der Schafhaltung
Dr. jur. C. Halm, Neunkirchen
15:30 Uhr Erfahrungen mit dem Herdenschutz
H. Schuldes, Königswartha


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9.Veranstaltung zur Schaf- und Ziegengesundheit für Tierhalter und Hoftierärzte

Am 06.03.2008 fand im Tagungsraum der LLFG in Bernburg-Strenzfeld die traditionelle, nunmehr 9. Fortbildungsveranstaltung für Schaf- und Ziegenhalter statt. Die Resonanz auf die Einladung war mit knapp 150 Teilnehmern überaus gut.

Dank der Unterstützung durch die LLFG und durch die Sponsoren, die für das leibliche Wohl sorgten, gelang den Organisatoren (Arbeitsgruppe Fachtierärzte Schafe/Ziegen und TGD der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt) eine informative Fortbildungsveranstaltung rund um die aktuelle Entwicklung der Blauzungenkrankheit mit besonderem Blickwinkel in Hinsicht auf die Impfung.

Vorträge:
Dr. U. Moog - "Bluetogue" (SHGD Jena, Thüringen)
A. Cagienard und D. Schillinger - "Erfahrungen mit BTV Impfstoff" (Merial SAS, Lyon, Frankreich)
Dr. K.-H. Kaulfuß - "Grundsätzliches zur Impfung" (Verein zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung e.V.)
Dr. Lutter - "Alles was Recht ist - Tierimpfstoff-Verordnung (Veterinäramt Salzlandkreis)
Dr. F. Pfeifer - "Zur Regulation von Entschädigung und Impfung" (TGD Sachsen-Anhalt)


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Informationen für Tierhalter zur Blauzungenkrankheit (BlueTongueDisease)

Im Sommer 2007 kam es zum Wiederauftreten der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern in Nordrhein-Westfalen mit schneller Ausbreitung in benachbarte Bundesländer. Im Gegensatz zum Vorjahr sind deutlich schwerere Krankheitsverläufe und auch Verendungen insbesondere bei Schafen zu verzeichnen. Mittlerweile hat sich die Erkrankung bis nach Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen ausgebreitet und einzelne Fälle wurden auch aus Schleswig-Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und nun auch Sachsen-Anhalt gemeldet. Obwohl die Zeit der höchsten Aktivität vermutlich vorüber ist, wird noch mit weiteren Erkrankungen zu rechnen sein. Nachfolgend sind daher die wichtigsten Informationen für Halter von Wiederkäuern dargestellt:

Erreger:

Orbivirus (24 Serotypen), in Mitteleuropa bisher nur Serotyp 8 aufgetreten (eigentlich beheimatet in Südafrika, seit 2006 in NL, Belgien, Deutschland, Einschleppungsweg unbekannt)

Übertragung:

Stechmücken (1-3 mm) der Gattung Culicoides, überwiegend dämmerungsaktiv, optimale Vermehrung bei 20-30 °C in Feuchtgebieten, Wasserstellen, Waldrändern, Dunglagerplätzen, Hauptflugzeit Juni und September, (Übertragung auch über Mehrwegkanülen möglich !)

Stechmücke der Gattung Culicoides

Krankheitsanzeichen:

Absondern von der Herde, Apathie, Fieber, Rötung und Schwellung der Kopfschleimhäute, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) in Unterhaut von Augenlidern, Nase und Lippen, Speichelfluß und Schleimhauterosionen, Lahmheiten, vermehrtes Liegen infolge Kronsaumentzündungen (alle Gliedmaßen), auch milde Krankheitsverläufe (häufig bei Ziegen und Rindern)! ähnliche Krankheitsbilder treten auf bei: MKS, Lippengrind, Kriebelmücken, BVD und andere Virusinfektionen.

Maul eines erkrankten Rindes

Maßnahmen des Tierhalters:

langfristig für gute Konstitution der Tiere sorgen (Parasitenstatus, Ernährungszustand, chronische Erkrankungen), Mückenvermehrung im Betrieb dezimieren (Ordnung, Sauberkeit, Hygiene), Insektenbekämpfung im Stall und auf den Tieren mit Pyrethroiden, schwer erkrankte Tiere aufstallen, Wasser und weiches Futter anbieten, tierärztliche Behandlung zur Minderung von Schmerzen, Fieber und Entzündungen (Antiphlogistika) sowie Sekundärinfektionen (Langzeitantibiotika)

Die Erkrankung ist anzeigepflichtig!

Nach Feststellung verdächtiger Symptome ist der Verdacht durch den Tierhalter, dessen Vertreter oder den Hoftierarzt umgehend dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen (§9 TierSG). Der Amtstierarzt wird dann weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche festlegen.

Voraussetzung für Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse ist eine amtliche Tötungsanordnung (§66 Nummer 1 TierSG).

Da auch in den nächsten Jahren mit Blauzungenkrankheit als Ursache für erhebliche direkte und indirekte Verluste bei Wiederkäuern gerechnet werden muss, die Bekämpfungsmaßnahmen die Ausbreitung der Seuche jedoch nicht verhindern können und es keine spezifische Therapie gibt, wird derzeit an der Herstellung einer inaktivierten Vakzine gearbeitet, die nach Angaben der Hersteller im Frühsommer 2008 einsatzbereit sein könnte.

Dr. Folke Pfeifer
Tiergesundheitsdienst Sachsen-Anhalt

Weitere interessante Links zu diesem Thema:


Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

„Leitlinien für den Umgang mit der Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen vom 17.01.2005“ (Download PDF)

Stellungnahme

Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen

Die Veröffentlichung der „Bundesleitlinie für den Umgang mit der Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen (Paratuberkuloseleitlinien) vom 17. Januar 2005“ und die daraus resultierende öffentliche Diskussion zum Thema „Paratuberkulose“ ist auch für den Tiergesundheitsdienst Anlass, sich der Thematik anzunehmen. Die bereits genannte Leitlinie soll einen bundeseinheitlichen Mindeststandard im Umgang mit der Paratuberkulose festlegen. Sie soll insbesondere die Weiterverbreitung des Erregers einschränken, die Anzahl der erkrankten Tiere und das Ausmaß der klinischen Erscheinungen verringern sowie die daraus resultierenden ökonomischen Verluste (frühzeitige Abgänge durch Abmagerung, Milchverluste) senken. Die Bundesleitlinie stellt keine staatliche Reglementierung dar. Vielmehr sollen Halter von Rindern, Schafen und Ziegen über das Vorkommen dieser Erkrankung informiert und zur Durchführung der betriebsrelevanten Maßnahmen angehalten werden. Für Schaf- und Ziegenhalter ergibt sich aus den Leitlinien insofern auch ein neuer Aspekt, da bisher das Auftreten der Paratuberkulose nur bei Rindern meldepflichtig war. Mit der Änderung der VO im November 2004 ist die Meldepflicht der Erkrankung nunmehr auch bei Schafen und Ziegen geregelt. Das bedeutet, dass das Auftreten des Erregers von den Untersuchungs- und Tiergesundheitsämtern an das entsprechende Veterinäramt des Kreises gemeldet werden muss. Dabei unterbleibt die Nennung von Bestandsdaten (Name etc.).

In den einleitenden Worten der Leitlinie sind das Wesen der Erkrankung (Paratuberkulose, Johne´sche Krankheit) und des Erregers (Mycobacterium avium spp. paratuberculosis, MAP) dargestellt. Zurzeit wird der Zusammenhang zwischen dem Erreger der Paratuberkulose und der chronischen Darmerkrankung namens Morbus Crohn beim Menschen diskutiert. Abschließende Erkenntnisse liegen hierzu noch nicht vor.

Neben Rindern, Kaninchen, Schweinen, Kameliden und Wildwiederkäuern können auch Schafe und Ziegen mit dem Erreger infiziert werden und erkranken. Auch eine Übertragung zwischen den Tierarten ist möglich. Der Erreger kann sehr lange Zeit (über 1 Jahr) außerhalb des Tierkörpers überlebensfähig bleiben. So ist er bereits mehrfach in Bodenproben und im Oberflächenwasser nachgewiesen worden. Eine Erregeraufnahme ist bei gemeinsamer Weidenutzung durch die genannten Tierarten und auf Triebwegen möglich. Zusätzlich kann der Eintrag des Erregers in die Herde über infizierte, jedoch noch nicht klinisch erkrankte Tiere, oder durch Gerätschaften, Personal u. ä. geschehen. Zwischen den Tieren einer Herde wird der Erreger insbesondere über Kot und Milch (inkl. Biestmilch) übertragen, ferner kann die Infektion vor und während der Geburt vonstatten gehen. Als potentielle Erregerausscheider gelten besonders Tiere mit einem Alter über zwei Jahre. Als besonders anfällig für die Infektion erweisen sich Jungtiere im ersten Lebensjahr. Deshalb bezieht sich die Leitlinie hauptsächlich auf das Hygienemanagement in dieser Altersstufe. Da die Erkrankung unheilbar ist, sind therapeutische Maßnahmen wirkungslos und sollten unterbleiben, da diese letztlich die Weiterverbreitung des Erregers innerhalb der Herde bevorteilen. Auch stellen solche Tiere ein erhebliches Risiko für den Tierhandel dar, weil so der Erreger unerkannt in andere Bestände gelangen kann. In verschiedenen Ländern (z.B. Australien) werden Impfungen strategisch zur Sanierung eingesetzt. Auf dem deutschen Markt ist zurzeit jedoch kein Impfstoff zugelassen.

Die Anzahl infizierter Bestände in Sachsen-Anhalt und Deutschland wird als hoch eingeschätzt. Verlässliche Daten liegen allerdings nicht vor, so dass diese Aussage spekulativen Charakter hat, insbesondere, da die Symptome der Erkrankung unspezifisch (Abmagerung trotz guter Futteraufnahme, Wollschäden, selten Durchfall) und erst nach einer langen Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der Erkrankung) erkennbar sind. Des Weiteren stehen keine brauchbaren Untersuchungsverfahren zur Verfügung. Der diagnostische Nachweis beruht auf dem Auffinden von Abwehrstoffen (Antikörpern) im Blut (Serologie) oder auf dem Erregernachweis im Kot oder der Milch. Ungünstig ist zudem, dass die Ausscheidung des Erregers mit dem Kot oder der Milch nicht kontinuierlich erfolgt. Somit ist ein einmalig negatives Ergebnis nicht aussagekräftig, ob ein Tier als infiziert oder als nicht infiziert einzuordnen ist.

Untersuchungen in anderen Bundesländern, hier NRW, ergaben, dass 3,8 % der Ziegen und 3,1 % der Schafe Antikörper gegen MAP im Blut besaßen. Diese verteilten sich auf 27,8 % der Ziegen- und 36,0 % der Schafherden. Die Befunde des Landesamtes für Verbraucherschutz in Stendal, die dort in den letzten 3 Jahren erhoben wurden, sprechen für eine ähnliche Verbreitung der Paratuberkulose in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse stammten allerdings von „verdächtigen“ Tieren und können somit nicht als repräsentativ angesehen werden.

Obgleich sich die genannte Leitlinie größtenteils auf die Rinderhaltung und das dortige Aufzuchtregime konzentriert, treffen die genannten Maßnahmen für alle Wiederkäuer die erkranken können, und damit auch für Schafe und Ziegen, zu. Für Schaf- und Ziegenbetriebe sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, die die Weiterverbreitung des Erregers verhindern sollen, in der Leitlinie genannt. Spezielle Ergänzungen der Leitlinie für die kleinen Wiederkäuer werden derzeit von einer Arbeitsgruppe erarbeitet - wir informieren Sie zu gegebener Zeit. Inwieweit die Umsetzung der Leitlinie im eigenen Betrieb erfolgen kann, ist von mehreren Faktoren abhängig und muss nach genauer Prüfung entschieden werden. Unabhängig davon sind die Punkte „allgemeine Bestandsmaßnahmen“ und das „Weidemanagement“ der Leitlinie zu beachten, da im Zuge der täglichen Arbeit ein Kontakt zwischen Schafen, Ziegen und Rindern, sowie deren Weiden verhindert werden muss.

Die Umsetzung der Empfehlungen der Leitlinie im eigenen Betrieb führt in jedem Fall zu einer Verbesserung der Betriebshygiene und hat somit einen positiven Effekt auf den Tiergesundheitsstatus der gesamten Herde. Bezüglich der Erhebung eines „Paratuberkulose-Status“ empfehlen wir, auch unter den vorgenannten Aspekten betreffs der Erregerausscheidung und der verschiedenen Testsysteme und –möglichkeiten, vorab eine detaillierte Beratung durch den Tiergesundheitsdienst. Diesen erreichen Sie zu der vorgenannten, aber auch zu anderen Problemstellungen unter folgender Adresse:

Kontaktinformationen zum Gesundheitsdienst für Schafe und Ziegen

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„Grundlagen für die Bekämpfung von Magen-Darmwürmern beim Schaf “

TGD TSK Sachsen-Anhalt

Magen-Darmwürmer entziehen dem Wirtsorganismus wichtige Nährstoffe und führen darüber hinaus zu Gewebsschädigungen, die Folgekrankheiten nach sich ziehen können. In jedem Fall aber werden Wachstumsleistung, Wollqualität sowie die Fortpflanzungsleistung negativ beeinflusst.

Die Magen-Darmwürmer stellen die bei Schafen am weitesten verbreitete und wirtschaftlich bedeutendste Gruppe von Parasiten dar. Sie besiedeln den Labmagen und die vorderen Dünndarmabschnitte, führen zu schweren Schleimhautschäden und verursachen einen massiven Blut- und Eiweißentzug. Infolge der Schleimhautschädigung kommt es im Magen zu einer verminderten Salzsäureproduktion und damit zu einem herabgesetzten Nahrungsaufschluss. Je nach Befallsstärke magern die Tiere unterschiedlich stark ab (bis 1/3 Gewichtsverlust) und weisen Durchfall sowie blasse Schleimhäute und Flüssigkeitsansammlungen im Hals- und Bauchbereich auf. Das Wollwachstum kann bis zu 2/3 vermindert sein.

Folgende Eigenschaften der Parasiten sollte man kennen und bei der Bekämpfungsstrategie berücksichtigen:

Wurmlarven sind auf Weiden nur schwer zu vernichten, Umbruch alleine tötet nicht alle Kapsellarven, vor erneuter Graseinsaat ist der Anbau einer Ackerfrucht sinnvoll. Darüber hinaus sind regelmäßige Mahd, Weidewechsel mit Pferden und Rindern zur Minimierung der Wurmbürde sowie die Düngung mit Kalkstickstoff geeignete Maßnahmen.

Vorbeugende Maßnahmen hängen häufig von verschiedenen betrieblichen Voraussetzungen ab (Lage und Beschaffenheit der Weide, Stand- oder Umtriebsweide etc.) und werden dann durchgeführt, wenn aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit damit gerechnet werden muss, dass parasitär bedingte Krankheiten ausbrechen.

Um den Verdacht bestätigen zu können, sollten mindestens ein- bis zweimal pro Jahr Kotuntersuchungen durchgeführt werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, einmal jährlich den Erfolg einer Entwurmung mittels Kotuntersuchung nach 10 Tagen zu überprüfen. Bei der Entnahme von Kotproben ist entscheidend, dass der Kot möglichst frisch (aus dem Anus [mit Handschuh und größter Vorsicht] oderunmittelbar nach dem Kotabsatz) entnommen wird und so schnell wie möglich zur Untersuchung gelangt. Bei der Aufnahme vom Boden ist darauf zu achten, dass der frisch abgesetzte Kot nicht mit Erde verunreinigt wird. Bei Herdenuntersuchungen sind für jeden Standort/Altersgruppe separate Sammelkotproben von mindestens 5 Tieren (wenn möglich 10% der Herde) zu nehmen. Hierfür sollten besonders Tiere herangezogen werden, die in einem schlechten Allgemeinzustand sind, jedoch keine deutlichen Durchfallanzeichen aufweisen. Die Sammelproben sind in ein sauberes, wasser- und luftdichtes Behältnis (Plastiktüte, gereinigtes Marmeladeglas) zu geben, zu beschriften und gut zu verschließen. Ein Begleitschreiben mit den Angaben zum Bestand (Adresse, Tierart, Altersgruppe), zur letzten Entwurmung und dem angewandten Medikament ist entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Untersuchungsanstalt ist beizufügen.

Die Untersuchung erfolgt entweder durch den Betreuungstierarzt oder durch eine andere Untersuchungseinrichtung (z. B. LAV in Stendal oder Halle).

In unseren Breiten sind die vorbeugenden Entwurmungsmaßnahmen in der Regel auf Magen-Darmwürmer auszurichten. Dabei werden, je nach Wahl des Mittels, auch Lungenwürmer, Leberegel, Bandwürmer und Ektoparasiten miterfasst. Bei vordergründigen Bandwurm- oder Leberegelproblemen ist allerdings entsprechenden Monopräparaten den Vorzug zu geben (Das Mittel sollte entsprechend den Erfordernissen ausgewählt werden!). Zielsetzung ist die weitgehende Reduktion der Eiausscheidung und damit die Senkung des Infektionsdruckes.


Zur routinemäßigen Bekämpfung von Magen-Darmwürmern wird folgendes Entwurmungsschema vorgeschlagen:

1. Entwurmung: 2-3 Tage vor dem ersten Weideaustrieb im Frühjahr (entspr. Kotbefund), alle Tiere

2. Entwurmung: im Sommer - Entwurmung von Tieren mit klinischen Anzeichen, 2-3 Tage danach Umtrieb auf eine saubere Weide

3. Entwurmung: alle Tiere zur der Aufstallung im Herbst, bes. wichtig, verhindert die Bildung von entwicklungsgehemmten Larvenstadien und eine Kontamination des Stalls


Weitere Entwurmungen:

a) Entwurmung der tragenden Schafe vor Beginn der Ablammperiode (Medikamentenwahl!)

b) Je nach Besatzdichte der Weide und Witterung sind im Sommer (Juli/August) mehrere Kotprobenuntersuchungen ratsam, bei Bedarf erfolgt eine Entwurmung des Teilbestandes.


Wurmmittelauswahl Schaf:

 

MDW

LW

BW

LE

Ekto

Resistenz möglich

Applikation

Depot

WZ

Sonstiges

Dectomax™

ja

ja

nein

nein

ja

n. b.

s.c.

ja

60

Milchliefernde Tiere - nicht in letzten 70 Trächtigkeits-tagen bei

Cydectin™

ja

ja

nein

nein

nein

n. b.

oral

ja

14

 

Qualimec™

ja

ja

nein

nein

ja

n. b.

s.c.

ja

42

Milchliefernde Tiere - nicht in letzten 60 Trächtigkeits-tagen

Citarin L 2,5 %

ja

ja

nein

nein

nein

n. b.

s.c.

nein

14

Nicht gegen alle Larven.

Concurat L

 

ja

ja

nein

nein

nein

n. b.

oral

nein

21

Nicht gegen alle Larven.

Valbazen™

ja

ja

ja

ja

nein

ja*

oral: Susp.

nein

10/5

Nicht in der Trächtigkeit!

Albendazol 10 % Suspension™

ja

ja

ja

ja

nein

ja

oral: Susp.

nein

14

Nicht im 1. Trächtigkeits- monat

Ovitelmin™

ja

ja

ja

nein

nein

ja*

oral: Tbl/ Susp.

nein

7

bzw .

14

möglichst nicht während Trächtigkeit

Panacur™

ja

ja

ja

nein

nein

ja*

oral: Tbl/ Susp.

nein

21/5 bzw.

10/7

Doppelte Dosis bei BW-Therapie!

Cestocur™

nein

nein

ja

nein

nein

n. b.

oral: Susp.

nein

0

 

Flukiver™

nein

nein

nein

ja

nein

n. b.

oral: Susp.

nein

42

 

Fasinex™

 

nein

nein

nein

ja

nein

n. b.

oral: Susp.

nein

50

 

*) Eine Schweizer Studie vom Tierspital Zürich ermittelte bei 83 % von 109 untersuchten Schafbetrieben Resistenzen von MDW gegen die ganze Wirkstoffgruppe der Benzimidazole mit Markennamen wie Albendazol 10 % Suspension™, Valbazen™, Systamex™, Panacur™, Ovitelmin™ usw. Auffallend ist, dass das Resistenzproblem in den untersuchten Betrieben um so größer war, je häufiger pro Jahr entwurmt wurde. Auch in Deutschland wurden bei 60 % der untersuchten Betriebe Resistenzen auf Bezimidazole festgestellt.

Abkürzungen: MDW - Magen-Darmwürmer; LW – Lungenwürmer; BW – Bandwürmer; LE – Leberegel Ekto – Ektoparasiten; WZ – Wartezeit


ProduktWartezeit in Tagen (essbares Gewebe/ Mich)
Valbazen™10/5
Fenbendazol™10/3
Panacur Boli™21/5
Panacur Suspension™10/7
Rintal 1,9 Pellets™14/2
Belamisol™8/3
Dectomax™60 d, Achtung! nur in der Trockenstehphase und nicht in den letzten 70 Trächtigkeitstagen einsetzen
Qualimec™42 d, Achtung! nur in der Trockenstehphase und nicht in den letzten 60 Trächtigkeitstagen einsetzen


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